Die Ergebnisse werden mithilfe einer Skala von 0 bis 9 dargestellt, die auch halbe Punkte ausweist. Das bedeutet, dass der Wert bei 4 oder 7.5 liegen kann, aber nicht bei 7.25. Ihr Ergebnis berechnet sich aus dem Durchschnitt der Ergebnisse der vier Testteile, die ebenfalls mithilfe der Skala von 0 bis 9 bewertet werden. Das bedeutet, dass alle vier Fertigkeiten – Lesen, Schreiben, Sprechen und Hörverständnis – gleich gewichtet werden. Wenn der Durchschnitt Ihrer vier Teilergebnisse mit .25 endet, wird abgerundet. Wenn der Durchschnitt Ihrer vier Teilergebnisse mit .75 endet, wird aufgerundet.
Auf Ihrer IELTS-Bescheinigung stehen sowohl Ihre Ergebnisse für alle vier Teilbereiche als auch Ihr Gesamtergebnis. Die Bewertung ist ab Testdatum 2 Jahre gültig. Ihre Ergebnisse werden Ihnen 13 Tage nach Fertigstellung aller Testteile zugesandt. Wenn Sie den Sprachfertigkeitstest später als den Rest Ihres IELTS absolvieren, bedeutet das, dass Sie mit der Zusendung Ihrer Bescheinigung 13 Tage nach dem Sprachfertigkeitstest rechnen können.
Die Ergebnisse des IELTS sind am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) ausgerichtet. Die durchschnittliche Bewertung liegt bei 6, was dem Niveau B2 im GER entspricht. Der Mindestwert für die Zulassung an einer Universität unterscheidet sich je nach Universität und Studienfach bzw. angestrebtem akademischem Grad. Ein IELTS-Wert von 6.5 reicht für die Zulassung an vielen britischen Universitäten aus, und ein Wert von 7.0 ist für den Besuch vieler amerikanischer Universitäten ausreichend, wobei viele Universitäten Mindestwerte für jede einzelne der vier getesteten Fertigkeiten haben.
Für viele Arten von Visa zur Immigration nach Grossbritannien benötigt man ein IELTS Gesamtergebnis von mindestens 4.0. Den gleichen Wert muss man auch in jeder der vier Einzelfertigkeiten erreichen. Einige Visa für Grossbritannien und fast alle Visa für Australien, Kanada und Neuseeland verlangen höhere Werte als Gesamtergebnis des absolvierten IELTS. Wir raten daher, sich direkt bei den Einwanderungsbehörden des jeweiligen Landes über die gegenwärtigen Bedingungen zur Visumsbeantragung zu informieren, da sich diese regelmässig ändern.