Solltest du dich dazu entscheiden, mit ERASMUS ins Ausland zu gehen, stehen dir verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung deines Auslandsaufenthaltes zur Verfügung. Zum einen solltest du dir bewusst sein, dass du im Ausland keinerlei Studiengebühren zahlen musst. Dies macht die Dinge zwar etwas einfacher, aber was, wenn der Auslandsaufenthalt dennoch zu teuer ist? Kein Problem, denn du erhältst, wie auch bei ERASMUS, auch bei SEMP die Möglichkeit für eine Förderung. Anders als jedoch beim normalen ERASMUS Stpendium, wird das monatliche Unterstüzungsgeld nicht von der EU, sondern vom Schweizer Staat selbst bezahlt.
Die genaue Förderungshöhe des ERAMSUS Stipendiums kann von Universität zu Universität unterschiedlich ausfallen. Dennoch, eine ungefähre Bandbreite der Mobilitätsbeihilfe für deinen ERASMUS-Aufenthalt liegt bei rund 1500 CHF pro Semester.
Der genaue Fördersatz für ein ERASMUS Stipendium für das Jahr 2019/2020 wird je nach Ländergruppe unterschiedlich gehandhabt. Wie hoch der Fördersatz ist, wird oftmals an der unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten im Zielland gemessen – der maximal Betrag liegt momentan bei 420 CHF monatlich.
Je nach Abkommen, welches deine Hochschule mit dem jewieligen ERASMUS-Land hat, bekommst du als SEMP-Studierender entweder finazielle Unterstützung oder auch freie Unterkunft und Verpflegung durch die Partneruni. Die genaue Höhe des Stipendiums ist an das jeweilieg Abkommen geknüpft. Sollte kein Stipendium durch die Partnerchochschule erfolgen, können sich Schweizer Studierende auch über ein eventuelles Teilstipendium ihrer eigenen Universität informieren. Für genaue Informationen solltest du dich jedoch immer an das Iternational Office an deiner Hochschule wenden.
Wichtig: Solltest du bereits kantonale Stipendium erhalten, werden diese auch während deiner Studienzeit im Ausland wieterhin bezahlt.
In der Regel steht es dem Empfänger des ERASMUS Stipendiums frei zur Verfügung, zu welchem Zweck er den Förderungsbetrag nutzen will. Offiziell heißt es jedoch, dass SEMP-Studierende den monatlichen finanziellen Zuschuss als Abdeckung der Reise- und Aufenthaltskosten nutzen sollten. Schlussendlich kannst du das Geld deines ERASMUS Stipendiums jedoch für jegliche Zwecke ausgeben, die du als Notwendig ansiehst – sei es für Lernmittel, Lebensmittel, Unterhalt, Umzug oder auch einfach nur für Entertainment vor Ort.
Grundsätzlich wird der SEMP Mobilitätszuschuss über die gesamte Förderungsdauer in zwei Raten von deiner Hochschule ausgezahlt. Dies kann jedoch von Hochschule zu Hochschule variieren und so gibt es einige Universitäten, die dir dein ERAMUS Stipendium auch monatlich auszahlen.
Grundsätzlich zählt jedoch vor allem, wie lange der Auslandsaufenthalt mit ERASMUS dauern soll. So zum Beispiel erhältst du die erste Rate (80%) deiner Förderung nur, wenn du deinen Studienplatz im Ausland offiziell angenommen und du den Studienvertrag („Learning Agreement“) unterzeichnet hast. Die zweite Rate (20%) erfolgt, nachdem deine Gasthochschule deinen Erfahrungsbericht und die Aufenthaltsbestätigung online eingereicht, und diese von deiner eigenen Universität akzeptiert wurde.
Wichtig: Solltest du zu einem der massgeblichen Zeitpunkte deine für das ERASMUS Stipendium notwenigen Unterlagen nicht einreichen, wird deine Förderung sofort eingestellt und du musst das bereits ausbezahlte Stipendium vollumfänglich zurückzahlen.
Ähnlich wie bei der Förderung des ERASMUS Stipendiums für Studierende, wird auch der Mobilitätszuschuss für Praktikanten in zwei Raten ausbezahlt. In der ersten Rate erhältst du 70% des Gesamtstipendiums – vorausgesetzt, alle Antragsunterlagen sind vollständig eingereicht und von allen Vertragsparteien unterzeichnet. Hierbei handelt es sich um das „Grant Agreement“ sowie das „Learning Agreement“. Die restlichen 30% des ERASMUS Stipendiums werden ausgezahlt, wenn das Praktikum beendet und alle nötigen Abschlussunterlagen vollständig ausgefüllt wurden.
Um sich für ein ERASMUS Stipendium zu bewerben, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Zu aller erst solltest du dir jedoch der genauen Bewerbungsfristen bewusst sein, welche von Hochschule zu Hochschule sowie von Fachbereich zu Fachbereich unterschiedlich sein können. Zu den weiteren formalen Voraussetzungen gehören:
Du musst die Schweizer Staatsbürgerschaft haben
Du musst an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sein und mindestens das erste Studienjahr (2 Semester) erfolgreich abgeschlossen haben
Du musst einen Stipendienvertrag („Verpflichtungserklärung“) unterzeichnen und diesen fristgerecht in Mobility Online hochladen
Du benötigst einen Nachweis über ausreichende Fremdsprachkenntnisse (das genaue Sprachlevel kann variieren, mindestens jedoch B2 Kenntnisse)