Allgemeine Informationen
Vertragsabschluss
Die Buchung wird online in Auftrag gegeben. EF akzeptiert die Anmeldung, indem die Buchungsbestätigung und die erste Rechnung versendet werden. Der Vertrag zwischen Ihnen und EF entsteht, sobald die erste Rechnung beglichen wurde. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Bestätigungsschreiben von EF.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist in drei Teilbeträgen zu entrichten:
Die erste Rechnung in Höhe von CHF 1000.- ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt. Darin enthalten sind die nicht erstattbare Anmeldegebühr von CHF 350.- sowie die Rücktrittsversicherung von CHF 195.
Die Zweitrechnung in Höhe von CHF 3000.- wird 60 Tage nach Buchungsdatum fällig.
Der Restbetrag und somit die dritte Teilrechnung wird spätestens 45 Tage vor Kursbeginn fällig. Dieser Betrag kann auch fortlaufend in Raten bis spätestens 45 Tage vor Kursbeginn überwiesen werden.
Bei Anmeldung innerhalb von 30 Tagen vor Abreise sind die gesamten Programmkosten sofort zu entrichten.
Treffen die geschuldeten Teilzahlungen nicht rechtzeitig bei EF ein, kann EF ohne Weiteres vom Vertrag zurücktreten, die Leistungen verweigern und die Annullationsgebühr entsprechend Ziff. 13 in Anspruch nehmen.
Die Zahlung des Kurspreises ist mit Kreditkarte (MasterCard, Visa für die Erstrechnung) oder per Überweisung (IBAN CH71 0483 5095 8089 3100 9) möglich. Kreditkartengebühren fallen gemäss lokalen Gesetzen und Regulierungen an. Eine Zahlung in Form von Bargeld ist nicht möglich. EF behält sich das Recht vor, eine Mahngebühr von CHF 250.- zu verrechnen, sollten Zahlungen nicht rechtzeitig eintreffen.
EF kann nach Vereinbarung einen individuellen Zahlungsplan anbieten, der dann anstelle des oben genannten Zahlungsplans gilt.
Kursdaten
Auf den Kursortseiten finden Sie die verfügbaren Startdaten an den einzelnen EF Schulen. Die Unterkunft steht Ihnen vom Sonntag vor dem Startdatum bis am Samstag nach dem Kursende zur Verfügung. Sollten Sie früher an- oder später abreisen, können zusätzliche Unterkunftskosten entstehen.
Folgende Daten gelten für das EF Sprachensemester sowie EF Sprachenjahr:
Start date | Withdrawal Deadline | End date |
---|---|---|
Semester | ||
16 Sep 2024 | 20 Dec 2024 | 14 Feb 2024 |
4 Nov 2024 | 20 Dec 2024 | 4 Apr 2025 |
6 Jan 2025 | 11 Apr 2025 | 6 Jun 2025 |
21 Apr 2025 | 6 Jun 2025 | 12 Sep 2025 |
16 Jun 2025 | 29 Aug 2025 | 14 Nov 2025 |
15 Sep 2025 | 19 Dec 2025 | 13 Feb 2026 |
3 Nov 2025 | 19 Dec 2025 | 3 Apr 2026 |
5 Jan 2026 | 27 Mar 2026 | 5 Jun 2026 |
13 Apr 2026 | 5 Jun 2026 | 28 Aug 2026 |
15 Jun 2026 | 28 Aug 2026 | 13 Nov 2026 |
14 Sep 2026 | 18 Dec 2026 | 5 Feb 2027 |
Year | ||
16 Sep 2024 | 20 Dec 2024 | 23 May 2025 |
4 Nov 2024 | 20 Dec 2024 | 27 Jun 2025 |
6 Jan 2025 | 11 Apr 2025 | 29 Aug 2025 |
21 Apr 2025 | 6 Jun 2025 | 19 Dec 2025 |
16 Jun 2025 | 29 Aug 2025 | 13 Feb 2026 |
15 Sep 2025 | 19 Dec 2025 | 15 May 2026 |
3 Nov 2025 | 19 Dec 2025 | 26 Jun 2026 |
5 Jan 2026 | 27 Mar 2026 | 28 Aug 2026 |
13 Apr 2026 | 5 Jun 2026 | 4 Dec 2026 |
15 Jun 2026 | 28 Aug 2026 | 5 Feb 2027 |
14 Sep 2026 | 18 Dec 2026 | 7 May 2027 |
Extended year | ||
16 Sep 2024 | 20 Dec 2024 | 27 Jun 2025 |
4 Nov 2024 | 20 Dec 2024 | 29 Aug 2025 |
6 Jan 2025 | 11 Apr 2025 | 31 Oct 2025 |
21 Apr 2025 | 6 Jun 2025 | 13 Feb 2026 |
16 Jun 2025 | 29 Aug 2025 | 27 Mar 2026 |
15 Sep 2025 | 19 Dec 2025 | 26 Jun 2026 |
3 Nov 2025 | 19 Dec 2025 | 28 Aug 2026 |
5 Jan 2026 | 27 Mar 2026 | 30 Oct 2026 |
13 Apr 2026 | 5 Jun 2026 | 5 Feb 2027 |
15 Jun 2026 | 28 Aug 2026 | 2 Apr 2027 |
14 Sep 2026 | 18 Dec 2026 | 25 Jun 2027 |
An- und Abreise
Die auf den Kursortsseiten erwähnten Daten beziehen sich auf die Startdaten des Kurses. EF behält sich das Recht vor, falls nötig diese
Daten um ca. 1-2 Tage zu verschieben. Das Startdatum entspricht dem Einführungstag an der EF Schule. Die Reiseunterlagen (Unterkunftsadressen, ggf. Flugtickets, etc.) werden Ihnen rechtzeitig vor Reisebeginn zugesandt (sofern der ganze Betrag einbezahlt wurde).
Feiertage und Ferien
Während der lokalen Feiertage sind die EF Schulen geschlossen, und während der EF Schulferien findet kein Unterricht statt. Eine gebuchte Unterkunft steht den Schülern während der Ferien und Feiertage zur Verfügung. Die Programme für das Sprachjahr im Ausland haben Ferien von 1 oder 2 Wochen nach jedem Term des Programms (Semester: 1 Break, Jahr: 2 Breaks, verlängertes Jahr: 3 Breaks).
Im Programmpreis inbegriffen
Kursprogramm Ihrer Wahl
Homestay oder EF Residenz mit/ohne Mahlzeiten (gemäss den detaillierten Angaben auf den entsprechenden Kursortseiten) vom Sonntag vor Kursstart bis Samstag nach Kursende
Online Vor- und Nachkurs für bis zu drei resp. sechs Monaten nach Kursende (für Englisch-Sprachkurse)
Wöchentliches Aktitivätenprogramm
Der Kurspreis setzt sich zusammen aus den Unterrichtskosten (40%) und den Organisations- und Unterkunftskosten (60%). Die Unterrichtskosten basieren auf einer Mindestkursdauer von 20 Wochen. Wird die Kursdauer gekürzt, wird jeweils ein Aufschlag von 20% auf die Unterrichtskosten erhoben. Für weitere Informationen verweisen wir auf die jeweiligen Kursortseiten. Die inbegriffene Unterkunft, Verpflegung und andere Dienstleistungen variieren je nach Kursort und Kursart.
Nicht im Programmpreis inbegriffen
Anmeldegebühr
Reiserücktrittsschutz
Unterrichtsmaterial
Flug sowie Flughafentransfer auf der Hin- oder Rückreise
Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel vor Ort
Internet bzw. Wi-Fi in der Privatunterkunft oder Studentenunterkunft
Gebühren für internationale Sprachexamen (z.B. Cambridge English, TOEFL, etc.)
Visakosten
Zusatznächte
Teilnehmer, welche ein internationales Sprachexamen vor Ort absolvieren möchten, haben die Möglichkeit, ihren Kurs kostenpflichtig zu verlängern. Bitte beachten Sie, dass für die Durchführung des Examensvorbereitungskurses ein Minimum von 10 Teilnehmern nötig ist.
Lern- und Unterrichtsmaterial
Unterrichtsmaterial ist im Kurspreis nicht inbegriffen, dieses wird Ihnen wie folgt verrechnet:
6 Monate | 9 Monate | 11 Monate | |
---|---|---|---|
Haupt- und Intensivkurse | ab CHF 195 | ab CHF 260 | ab CHF 285 |
Examensvorbereitung | ab CHF 335 | ab CHF 375 | ab CHF 435 |
EF Advanced Diploma | ab CHF 185 | ab CHF 250 | ab CHF 330 |
Kombinierte Kranken- und Reiseversicherung
Alle Teilnehmer müssen über einen Reiseversicherungsschutz verfügen. EF hat eine massgeschneiderte Gruppen-Reiseversicherung mit der Versicherungsgesellschaft Erika Insurance Ltd. (oder mit einer alternativen Versicherungsgesellschaft, wie in der jeweiligen Versicherungspolice definiert) deren Versicherungsnehmer EF Education First Ltd ist.
Die Versicherung beinhaltet Deckung bei Krankheit/Unfall, Rückführung, Kursunterbruch, Diebstahl, Verspätungen und Haftpflicht. Die vollständigen Versicherungsbedingungen können unter www.erikainsurance.com eingesehen werden.
Diese Reiseversicherung wird mit der Buchung abgeschlossen und ist Teil des Gesamtbetrags, der dem Teilnehmer in Rechnung gestellt wird.
Teilnehmer, die auf diesen Versicherungsschutz verzichten wollen, müssen nachweisen, dass ein anderer Versicherungsschutz besteht und das Dokument «Nachweis zum Versicherungsschutz» ausfüllen. Dazu muss EF eine Kopie, der in englischer Sprache verfassten, alternativen Versicherungspolice spätestens bis zu 15 Tage vor dem Fälligkeitsdatum der Endrechnung vorgelegt werden. In diesem Fall wird der Wert der Kranken- und Reiseversicherung von der Rechnung abgezogen.
In Australien schreibt die Regierung zusätzlich den Abschluss einer lokalen Krankenversicherung vor. EF bietet den Teilnehmern, die nach Australien reisen, an, die Krankenversicherung, die für das benötigte Visum erforderlich ist, über EF zu erwerben.
Medizinische Formalitäten
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten von Teilnehmern unter 18 Jahren (unter 19 Jahren für Vancouver, Kanada) sind verpflichtet, einen Haftungsausschluss zu unterschreiben. Der Teilnehmer kann unter Umständen aufgefordert werden, einen Nachweis über erfolgte Impfungen erbringen zu müssen und muss für die Dauer des Programms in guter geistiger und körperlicher Verfassung sein. EF behält sich vor, Teilnehmer auf eigene Kosten ins Heimatland zurückzuführen, wenn dies aus Gründen der psychischen oder physischen Gesundheit erforderlich ist. Für solche Abbrüche gilt der Abschnitt "Rücktritt nach Kursbeginn". Die Kurse sind für Teilnehmer mit eingeschränkter Mobilität geeignet, sofern sie sich selbständig bewegen und an den möglichen Aktivitäten je nach Reiseziel und Verfügbarkeit teilnehmen können.
Reiserücktrittsschutz
Der obligatorische Reiserücktrittsschutz zum Preis von CHF 195.- deckt die Annullationskosten vor Abflug im Falle von Krankheit oder Unfall des Kursteilnehmers oder im ernsthaften Krankheitsfall eines direkten Familienmitgliedes. In jedem Fall ist die Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 10 Tagen erforderlich. EF gewährt Ihnen alle geleisteten Zahlungen mit Ausnahme der Versicherungsprämie und der Anmeldegebühr zurück. Die Flugkosten sind von dieser Versicherung ausgeschlossen. Der Reiserücktrittsschutz kann bis zu 7 Tage nach der Buchung hinzugefügt oder entfernt werden, danach ist keine Änderung mehr möglich.
Examens- und Arbeitsantrittsversicherung
Für den Fall, dass Sie vor Ihrer Abreise unvorhergesehen einen neuen Arbeitsplatz antreten können oder Aufnahme- bzw. Abschlussprüfungsresultate einer Schule den Sprachaufenthalt verunmöglichen, können Sie eine entsprechende Examens- und Arbeitsantrittsversicherung zum Preis von CHF 140.- abschliessen. Ein Nachweis ist nötig, damit mit Ausnahme der Anmeldegebühr, den Flugkosten, der Rücktritts- sowie der Examens- resp. Arbeitsantrittsversicherung die Kurskosten zurückerstattet werden.
Rücktritt vor Programmbeginn
Der Teilnehmer kann seinen Kurs jederzeit vor Kursbeginn gemäss untenstehenden Konditionen stornieren. Müssen Sie vor Antritt des Programms vom Vertrag zurücktreten, haben Sie dies jedoch bis Freitag 17 Uhr vor Abreise mittels schriftlicher
Anzeige, adressiert an den Veranstalter, Ihrem EF Büro mitzuteilen, um Anrecht auf die Rückerstattung der Transferkosten zu haben. Das Widerrufsrecht gilt nicht für den Kauf des Programms. - In allen Fällen werden die Anmeldegebühr, Reiserücktrittsversicherung sowie etwaige Kreditkartengebühren nicht zurückerstattet.
Bei einer Stornierung nach bereits erfolgter Umbuchung betragen die Stornierungsgebühren mind. den Betrag, den sie zum Zeitpunkt der Umbuchung des ursprünglich gebuchten Kurses betragen hätten.
Erfolgt der Rücktritt 61 Tage oder mehr vor Programmbeginn, wird die Anzahlung in der Höhe von CHF 1000.- fällig
Erfolgt der Rücktritt 60 bis 31 Tage oder mehr vor Programmbeginn, werden 30% des Kurspreises (Unterrichts-, Organisations- und Unterkunftskosten) fällig.
Erfolgt der Rücktritt 30 bis 8 Tage vor Programmbeginn, werden 50% des Kurspreises (Unterrichts-, Organisations- und Unterkunftskosten) fällig.
Erfolgt der Rücktritt weniger als 7 Tage vor Programmbeginn, werden 100% des Kurspreises (Unterrichts-, Organisations- und Unterkunftskosten) fällig.
Diese Beträge umfassen allfällig entstandene Kosten hinsichtlich Vorauszahlung der Unterkunft und anderen Dienstleistungen.
Verspäteter Kursantritt oder Nichterscheinen zum Kurs:
Bei verspäteter Anreise findet keine Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen statt.
Bei Nichterscheinen gelten die gleichen Rücktrittsbedingungen wie bei einer kurzfristigen Stornierung.
Destinationen in den USA, wenn sich der Schüler bereits mit einem von EF gesponserten F1-Visum in den USA aufhält
Bei Stornierungen berechnet EF gemäss den oben genannten Bedingungen mindestens 60% der Kursgebühr und des Unterkunftszuschlags.
Veränderungen durch EF vor Programmbeginn
EF behält sich das Recht vor, bis zu 20 Tage vor Programmbeginn Programmänderungen vorzunehmen. Falls EF grössere Änderungen machen muss, wird der Teilnehmer über diese Änderungen sowie die möglicherweise damit verbundenen Kosten informiert. Sollten diese Änderungen nicht unter Ziff. 24 dieser AGBs fallen, kann der Teilnehmer innert sieben Tagen nach Erhalt dieser Informationen:
die Programmänderungen akzeptieren
zum Zeitpunkt der Programmänderungen ein Ersatzprogramm von EF eines ähnlichen Standards akzeptieren (beinhaltet auch Online-Lektionen)
das Programm kostenfrei (abzüglich Anmeldegebühr und Rücktrittsversicherung) stornieren.
Falls der Teilnehmer EF nicht rechtzeitig über seine Entscheidung bzgl. oben genannter Optionen informiert, wird angenommen, dass der Teilnehmer die Programmänderungen akzeptiert hat.
Rücktritt nach Kursbeginn
Ein vorzeitiger Austritt aus dem Kurs muss der EF Schule oder EF Schweiz schriftlich mitgeteilt werden und es muss vor Ort ein Kursänderungsdokument unterzeichnet werden. Allfällige Rückerstattungen erfolgen durch EF in der Schweiz in Schweizer Franken. Das Abbruchdatum ist der letzte Tag, an dem der Teilnehmer am Unterricht teilgenommen hat. In den USA erfolgt der Programmabbruch automatisch, wenn ein Teilnehmer den Unterricht 30 aufeinander folgende Tage nicht besucht hat. Die Endabrechnung erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Preise für die effektiv konsumierte Dauer des Sprachaufenthaltes; allfällige Rabatte ab einer gewissen Mindestdauer des Sprachaufenthaltes können nicht mehr gewährt werden, wenn diese Mindestdauer durch den vorzeitigen Abbruch nicht mehr erreicht wird. EF erachtet eine Woche als vollständig, sobald der Teilnehmer mindestens einen Tag an der Schule anwesend war. Programme ausserhalb der USA:
Für einen vorzeitigen Abbruch gilt eine 8-wöchige Kündigungsfrist. Für den Zeitraum danach werden die Unterrichtskosten und 50% der Organisations- und Unterkunftskosten zurückerstattet, wenn das Programm vor dem Stichdatum beendet wird. Für vorzeitige Abbrüche nach dem Stichdatum werden keine Gebühren erstattet.
Die von EF übernommenen Ermässigungen werden dem Teilnehmer belastet, falls die Kursart gewechselt wird oder der Sprachaufenthalt durch frühzeitigen Abbruch weniger als die für die Ermässigung notwendige Gesamtdauer aufweist.
Bei einem Abbruch des Programms aufgrund von Verstössen des Teilnehmers gegen die Regeln von EF in Bezug auf Disziplin und/ oder Anwesenheitspflicht sowie gegen geltendes Recht des Gastlandes ist EF nicht verpflichtet, dem Teilnehmer Kosten zurückzuerstatten.
Das EF Multi-Sprachenjahr und EF Twin & Triple City bestehen jeweils aus verschiedenen Destinationen, welche als ein Programm betrachtet werden. Beide folgen den Kursdaten des Sprachenjahres und Sprachensemesters im Ausland. Das Startdatum der ersten Destination gilt als Startdatum für alle Folgedestinationen. Allfällige Rückerstattungen werden destinationsspezifisch auf die AGBs der jeweilig betroffenen Destination berechnet.
Programme in den USA sowie MultiSprachenjahre in allen Destinationen:
Erfolgt der Programmabbruch vor der Programmhälfte (vor 50% der totalen Kurslänge), behält EF die Kurskosten für die ersten 6 Wochen und erstattet die Unterrichtskosten für die nicht genutzten Wochen.
Bei einem Abbruch nach der Programmhälfte (nach 50% der totalen Kurslänge) verrechnen wir Ihnen die gesamten Kosten des gebuchten Sprachaufenthaltes.
Allfällige Rückerstattungen für Kurse in den USA erfolgen durch EF in der Schweiz in Schweizer Franken innert 45 Tagen nach Programmabbruch.
Verspäteter Programmantritt und Umbuchung
Bei allfälligen Umbuchungen Ihrerseits, wie z.B. Änderungen des Kursortes, des Kursbeginns, des Kursendes (Verkürzungen), der Kursart oder der Unterkunft stellt EF eine Gebühr in Rechnung. Die Gebühr beträgt CHF 100.- bei Umbuchungen 60 oder mehr Tage vor ursprünglich geplantem Kursstart und CHF 250.- bei Umbuchungen weniger als 60 Tage vor geplantem Kursstart. Im Falle einer Kursänderung (verschobener Beginn, verkürzte Dauer) gelten die Stornierungsbedingungen für den ursprünglichen Beginn und die ursprüngliche Dauer. Bei einer Anpassung des Kurses nach dem Kursstart wird eine Gebühr von CHF 100.- verrechnet. Für eine Verlängerung des Kurses werden keine Umbuchungsgebühren verrechnet. Bei einem Wechsel an einen Kursort oder in eine Kursart mit tieferen Preisen wird die Preisdifferenz nicht an den Teilnehmer zurückerstattet. EF behält das Recht, bis zu 20 Tage vor Kursstartdatum Änderungen der Destination, Kursart, des Startdatums und der Unterkunftsart vorzunehmen.
Vorzeitiger Abbruch durch EF
EF ist zum Rücktritt berechtigt, wenn ein Teilnehmer die ordnungsgemässe Durchführung des Studienprogramms wiederholt nachhaltig stört oder trotz Mahnung nachhaltig gegen die Schulvorschriften oder Vorschriften des Gastlandes verstösst. Eventuelle Mehrkosten einer vorzeitigen Rückreise gehen zu Lasten des Teilnehmers. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können in diesem Fall bei Kursen ausserhalb der USA nicht erstattet werden.
EF Praktikumsprogramm & Volontariat
Im unbezahlten EF Praktikum oder Volontariat sind die Vorbereitung sowie max.
100 Stunden Praktikums- oder Volontariats-
Erfahrung enthalten und ist gegen eine Zusatzgebühr erhältlich. Die Verfügbarkeit dieser Programme ist von Visaregulationen abhängig und kann nicht garantiert werden. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem EF Büro.
EF Lernerfolgsgarantie
Teilnehmer, die von der EF Lernerfolgsgarantie Gebrauch machen, müssen, mit Ausnahme der Unterrichtskosten, selbständig für alle zusätzlichen Kosten, wie z.B. Unterkunft, Verpflegung, Transfer, Visa etc. aufkommen.
Unterricht und Anwesenheitspflicht
Der Unterricht findet in der Regel blockweise zwischen 8:00 und 20:00 statt. An einigen Schulen wird auch am Samstag unterrichtet. EF Sprachlektionen dauern 40 Minuten. Oft werden zwei Lektionen aneinandergehängt und so in Blöcken von 80 Minuten unterrichtet (2x40 Minuten). Teilnehmer haben eine Anwesenheitspflicht von mindestens 80%. Davon ausgenommen ist das Universitätsvorbereitungsprogramm in den USA, wo die Anwesenheitspflicht 90% beträgt. Sollte der Teilnehmer unter diese Anwesenheitspflichten fallen, behält sich EF das Recht am Schluss des Kurses kein Kurszertifikat auszustellen.
Um von der EF Examensgarantie profitieren zu können, müssen Teilnehmer mind. 90% Anwesenheit am Unterricht vorweisen können.
Sprachlevels, Wahlfächer (SPIN) und Vorlesung
EF bietet verschiedene Sprachlevels gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen an. Jeder Teilnehmer muss vor Kursbeginn den Einstufungstest auf EF Campus Connect ablegen. Anhand dessen wird er in ein geeignetes Sprachlevel eingeteilt. Bei weniger als 5 eingeteilten Teilnehmern pro Sprachlevel behält sich EF das Recht vor, Teilnehmer verschiedener Sprachlevels zusammenzulegen. Das Angebot der verfügbaren Wahlfächer (SPINS) und Vorlesungen variiert je nach EF Schule und kann sich jederzeit verändern, sowie online als auch offline angeboten werden.
Reisepass, Visum, Einreisevorschriften und andere Bestimmungen
Ein Visum ist oft Bedingung, um einen Sprachkurs im Ausland zu besuchen. EF hilft bei der Visumseinholung und stellt die wichtigsten Unterlagen bereit. Der Teilnehmer ist alleinig verantwortlich für die Einhaltung der jeweils gültigen Pass-, Visums-, Devisen-, Zoll- und Impfbestimmungen. EF schliesst jede Haftung für hieraus entstehende Umtriebe und Mehrkosten aus. Die Visumseinholung braucht Zeit und kann mehrere Wochen beanspruchen. Falls ein Teilnehmer gegen Visumrichtlinien verstösst, hat EF das Recht, den Teilnehmer bei den zuständigen Behörden zu melden.
Disziplin
Alle Schüler müssen sich an den lokalen Verhaltenskodex der Schule halten. Schüler, die sich an illegalen Aktivitäten oder Verhaltensweisen beteiligen, die das Lernumfeld absichtlich stören oder Eigentum von EF, Unterkunftsanbietern oder Mitschülern beschädigen, werden vom Programm ausgeschlossen oder suspendiert und der Schüler muss EF entschädigen und von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf solche Schäden freistellen. Die Kursgebühr und andere Gebühren werden nicht zurückerstattet, es sei denn, die örtlichen Akkreditierungsregeln schreiben etwas anderes vor.
Wesentliche Vertrags– oder Preisänderungen
EF muss sich das Recht vorbehalten, in Ausnahmefällen die vereinbarten Preise nach Vertragsabschluss vor Abreise zu ändern. Dies kann namentlich in folgenden Fällen notwendig werden: Änderungen von Gebühren, öffentlichen Abgaben, Steuern oder Wechselkursänderungen. EF behält sich ausserdem das Recht vor, den Preis im Falle von Steuererhöhungen oder einer Kosteninflation im Zielland zu ändern.
Eine allfällige Preisänderung aufgrund von Wechselkursänderungen erfolgt auf Kurs-, Unterkunft – und Transferkosten sowie auf bereits gebuchte Freizeitaktivitäten.
Die Angaben dieses Kursprogrammes sowie der Wechselkurs (Quelle Bloomberg) entsprechen dem Stand bei Drucklegung (2024-06-27). Dieser Prospekt und die darin enthaltenen Preise haben Gültigkeit, bis eine neue Version online veröffentlicht wird. Die Berechnung eines Währungszuschlags erfolgt gemäss den aktuellen Wechselkursen 60-45 Tage vor dem 1. Tag des Abreisemonats. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, haben Sie das Recht, innert sieben Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten und die Rechte gemäss Artikel 7 des Pauschalreisegesetzes auszuüben. Programmänderungen: EF ist berechtigt, das vereinbarte Programm in zwingenden Fällen zu ändern oder abzusagen. Bei einer Absage oder einer wesentlichen Programmänderung können Sie innert sieben Tagen nach Mitteilung der Änderung vom Vertrag zurücktreten und die Rechte gemäss Artikel 7 des Pauschalreisegesetzes ausüben. Ist EF gezwungen, das vereinbarte Programm wegen Ereignissen höherer Gewalt, Streik, kriegerischen Ereignissen, Terror, einer Pandemie oder behördlicher Massnahmen abzusagen oder das Programm wesentlich zu ändern, bieten wir Ihnen nach Möglichkeit ein gleichwertiges Ersatzprogramm (dies kann auch ein Online Programm sein).
Weitere Ansprüche uns gegenüber, insbesondere Rückerstattungen oder Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Beanstandungen
Zeitpunkt der Beanstandung: Sollte der Aufenthalt nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen oder sollten Unregelmässigkeiten auftreten, sind Sie verpflichtet, dem Schulsekretariat und EF in der Schweiz unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Im Unterlassungsfall entfällt eine Haftung von EF. Folgen der Beanstandung: Im Falle einer gerechtfertigten Beanstandung und sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, wird EF versuchen, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Sorgen Sie selbst für Abhilfe, tun Sie dies auf eigene Kosten und Gefahr.
Haftung/Personenschäden
EF ist nicht haftbar oder verantwortlich für Verluste, Schäden, Unannehmlichkeiten, Leistungsverzögerungen oder Leistungsausfälle im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die ausserhalb des Einflussbereichs von EF liegen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf: Feuer, Naturkatastrophen, staatliche Massnahmen, Demonstrationen oder zivile Unruhen, kriminelle, terroristische oder drohende terroristische Aktivitäten jeglicher Art, Pandemien oder Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit, fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen von Dritten oder andere Ursachen, die ausserhalb des direkten Einflussbereichs von EF liegen. Diese Bedingungen haben keinen Einfluss auf Ihre Rechte, die durch die Verbraucherschutzgesetze in Ihrem Heimatland definiert sind.
EF ist verpflichtet, behördliche Massnahmen, wie z.B. Rückführungen, Quarantäne- und Isolationsanordnungen, zu befolgen. Entsprechend kann EF verpflichtet sein, das Programm und die Bedingungen des Aufenthalts kurzfristig anpassen zu müssen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von EF, seinen verbundenen Unternehmen, deren Geschäftsführern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Partnern in Bezug auf Verluste, die durch Fahrlässigkeit, Vertragsbruch oder anderweitig entstehen, unter allen Umständen auf den vollen Betrag beschränkt, der an EF für den jeweiligen Kurs gezahlt wurde. Diese Unternehmen und Personen haften unter keinen Umständen für indirekte Verluste oder Folgeschäden.
Flugbuchungen
EF ist Vermittler von Flugreisen und vermittelt diese als Einzelleistung. EF übernimmt keinerlei Haftung für Ansprüche, die auf Flugarrangements zurückzuführen sind. Es gelten die AGBs und Konditionen der Fluggesellschaft. Allfällige Ansprüche müssen ausschliesslich an die Fluggesellschaft gerichtet werden. Bei Umbuchungen, Verspätungen oder Annullationen gelten die Konditionen der gebuchten Fluggesellschaft, d.h. es können bis zu 100% des Ticketpreises verrechnet werden. EF behält sich das Recht vor, Preisänderungen für Flughafentaxen oder andere Gebühren auf den Teilnehmer abzuwälzen.
EF bietet ggfs. Sonderangebote zu Flügen an. Alle Angebotsdetails und -bedingungen finden Sie unter efswiss.ch/de/flug.
Flughafentransfers
Den Preis für den Transfer von oder zum Flughafen finden Sie auf der jeweiligen Kursortseite. Dieser beinhaltet die Kosten für Organisation, Abholung und Transport. Der Transfer wird zwischen 07.00 und 21.00 Uhr Ortszeit am Tag vor Kursstart angeboten. Für Transfers ausserhalb dieser Zeiten behält sich EF vor, Zusatzkosten zu verrechnen. Falls mehrere Teilnehmer gleichzeitig abgeholt werden, kann es zu Wartezeiten kommen. EF übernimmt keine Verantwortung für Verspätungen bei der Abholung aufgrund von Verkehr, Unfall oder Strassenbauarbeiten.
Rabatte/Spezialangebote
Ihr Anspruch auf einen gewährten Rabatt verfällt bei Änderung, Unterbrechung oder Abbruch des Programms. Differenzen zum Originalpreis werden dem Teilnehmer verrechnet.
Spezialangebote sind zeitlich begrenzt und nicht mit anderen Angeboten oder Gutscheinen kumulierbar. Die Konditionen zu aktuellen Angeboten finden Sie auf www.ef.com oder bei Ihrem lokalen EF Büro. Gratisflug Das Spezialangebot Gratisflug ist gebunden an einen Mindestaufenthalt im Intensiv- oder Examenskurs (Details s. efswiss.ch/de/flug). Der Flug (Hin- und Rückflug ab/bis Schweizer Flughafen) wird in diesen Fällen bis zu folgenden Maximalbeträgen übernommen: - Australien/Neuseeland: CHF 1500.-, Europa: CHF 300.-, Übrige Länder: CHF 1000.-
Sollte der Flug mehr als diese Freiflugbeträge kosten, übernimmt EF den oben angegebenen Betrag. Die von EF übernommenen Flugkosten werden dem Teilnehmer vollumfänglich belastet, falls die Kursart gewechselt wird oder der Sprachaufenthalt durch frühzeitigen Abbruch unter die Mindestdauer fällt. Der Gratisflug muss zwingend über EF gebucht werden. Das Angebot kann jederzeit widerrufen werden. Diese Spezialangebote sind nicht mit weiteren Angeboten kumulierbar.
Zusätzliche Informationen und spezifische Gesetze für Teilnehmer in Australien, Neuseeland, British Columbia (Kanada) und Singapur
Teilnehmer von Kursen in oben genannten Kursorten erhalten spezielle Geschäftsbedingungen, welche die vorliegenden Geschäftsbedingungen ergänzen.
Foto- und Filmmaterial
Mit der Zustimmung dieser AGBs gewährt der Teilnehmer EF das Recht, sämtliche durch EF während des Aufenthaltes produzierten Film-, Foto- und Audioaufnahmen, ohne weitere Rücksprache, für eigene Zwecke zu nutzen. Der Teilnehmer wird vor jeder Aufnahme solchen Materials um Zustimmung gebeten.
Der Student erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm erstelltes Kursmaterial, wie z. B. Aufsätze, in anonymisierter Form für Forschungszwecke verwendet werden darf.
EF Campus Credits
Sofern der Teilnehmer nach Kursende noch nicht verwendete EF Campus Credits in einem Wert von mehr als CHF 20.- auf dem Konto hat, werden die EF Campus Credits, welche die CHF 20.- übersteigen, innert 3 Monaten nach Kursende rückerstattet.
Eine Gebühr von CHF 20.- wird für die Rückerstattung verrechnet. Teilnehmer, welche innerhalb von 12 Monaten einen neuen EF Kurs besuchen, können den vollen Wert der nicht verwendeten EF Campus Credits auf den neuen Kurs übertragen.
Persönliche Angaben
Ihre persönlichen Angaben werden von EF in erster Linie zur Organisation Ihres Aufenthaltes (inkl. Versicherungen, Marketing- und sonstige Dienstleistungen) inner- und ausserhalb der EU/EWR/ Schweiz, zur Bereitstellung des Kundenservices und zur Einhaltung der vereinbarten Vertragsleistungen verarbeitet. Unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen können Ihre Daten mit Tochter- sowie Partnerunternehmen und Versicherungen inner- und ausserhalb der EU/EWR/ Schweiz geteilt werden. EF archiviert die persönlichen Angaben gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Sollten Fragen dazu bestehen oder wünschen Sie eine Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten, kontaktieren Sie bitte EF Education First Ltd, Selnaustrasse 30, 8001 Zürich oder verwenden Sie das Formular unter www.efswiss.ch/de/legal/privacy-policy. Die kompletten EF Datenschutzrichtlinien finden Sie unter www.efswiss.ch/de/legal/ privacy-policy.
Prospektänderung und Tippfehler
EF behält sich das Recht vor, Angaben in den Prospekten sowie in anderen Informationsbroschüren zu ändern und ist nicht gebunden durch offensichtliche Ungenauigkeiten.
Sanktionierte Personen oder Gebiete
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Buchung des Kurses seine offizielle, registrierte Wohnsitzadresse anzugeben. Der Teilnehmer sichert zu und gewährleistet, dass weder der Teilnehmer noch einer seiner unmittelbaren Familienangehörigen unter Sanktionsgesetzen aufgeführt, gesperrt oder anderweitig identifiziert ist oder an Transaktionen beteiligt ist, die durch Sanktionsgesetze verboten sind. Wenn die Erfüllung dieser Geschäftsbedingungen (ganz oder teilweise), nach dem alleinigen Ermessen von EF, einen Verstoss gegen ein für EF geltendes Sanktionsgesetz darstellen würde, hat EF das Recht, (i) seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht zu erfüllen und ist nicht verpflichtet, eine Forderung aus dieser Vereinbarung zu begleichen, soweit eine solche Zahlung EF einer Sanktion, einem Verbot, einer Strafe oder einer Beschränkung nach einem geltenden Sanktionsgesetz aussetzen würde, und (ii) diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne für direkte oder indirekte Schäden gegenüber dem Teilnehmer zu haften.
Veranstalter und Gerichtsbarkeit
Alle Programme werden durch die EF Education First Ltd., mit Sitz an der Selnaustr. 30 in 8001 Zürich, Schweiz, organisiert und verkauft. Die EF Education AG, Selnaustr. 30, 8001 Zürich, Schweiz bewirbt den Verkauf der von EF organisierten Sprachkurse in der Schweiz. Die vorliegende Vereinbarung untersteht Schweizer Recht. Gerichtsstand für sämtliche Klagen aus dieser Vereinbarung sind die zuständigen Gerichte in der Schweiz. EF ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben, auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen oder abzutreten.