Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Informationen

Das Programm EF Sprachkurse im Ausland steht grundsätzlich für Personen ab 10 Jahren offen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen EF

Education First Ltd (EF) und Ihnen bzw. Ihrer gesetzlichen Vertretung (“Teilnehmer”).

Vertragsabschluss

Die Buchung wird online in Auftrag gegeben. EF akzeptiert die Anmeldung, indem die Buchungsbestätigung und die erste Rechnung versendet werden. Der Vertrag zwischen Ihnen und EF entsteht, sobald die erste Rechnung beglichen wurde.

Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Bestätigungsschreiben von EF.

Zahlungsbedingungen

  • Die Anmeldegebühr und die Reiserücktrittsversicherung sind zum Zeitpunkt der Anmeldung fällig.

  • Die Erstrechnung im Wert von 10% des Kurspreises wird innert zehn Tage nach Erhalt dieser ersten Rechnung fällig.

  • Die Zweitrechnung im Wert von weiteren 20% des Kurspreises wird 60 Tage nach Buchungsdatum fällig.

  • Der Restbetrag wird spätestens 60 Tage vor Kursbeginn zur Zahlung fällig. Dieser kann auch fortlaufend in Raten bis spätestens 60 Tage vor Kursbeginn überwiesen werden.

Bei Anmeldung innerhalb von 30 Tagen vor Abreise sind die gesamten Programmkosten sofort zu entrichten. Treffen die geschuldeten Teilzahlungen nicht rechtzeitig bei EF ein, kann EF ohne Weiteres vom Vertrag zurücktreten, die Leistungen verweigern und die Annullationsgebühr entsprechend Ziff. 12 in Anspruch nehmen.

Die Zahlung des Kurspreises ist mit Kreditkarte (MasterCard, Visa für die Erstrechnung) oder per Überweisung (IBAN CH71 0483 5095 8089 3100 9) möglich. Kreditkartengebühren fallen gemäss lokalen Gesetzen und Regulierungen an. Eine Zahlung in Form von Bargeld ist nicht möglich. EF behält sich das Recht vor, eine Mahngebühr von CHF 100 zu verrechnen, sollten Zahlungen nicht rechtzeitig eintreffen.

EF kann nach Vereinbarung einen individuellen Zahlungsplan anbieten, der dann anstelle des oben genannten Zahlungsplans gilt.

Im Kurspreis inbegriffen sind

Für personalisierte Reisen

  • Sprachkurs nach Wahl (die Anzahl Lektionen variiert je nach Kursart)

  • Mehrbettzimmer im Homestay mit Halbpension (Frühstück und Abendessen Mo-Fr und alle Mahlzeiten am Wochenende) vom Sonntag vor Kursstart bis Samstag nach Kursende

  • Online Vorund Nachkurs für bis zu drei resp. sechs Monate nach Kursende (für Englisch-Sprachkurse)

  • Wöchentliche Aktivitäten

Für All-Inclusive-Reisen:

  • Sprachkurs nach Wahl (die Anzahl Lektionen variiert je nach Kursart)

  • Mehrbettzimmer im Homestay mit Halbpension (Frühstück und Abendessen Mo-Fr und alle Mahlzeiten amWochenende) vom Sonntag vor Kursstart bis Samstag nach Kursende

  • Hinund Rückflug ab Zürich sowie Transfer ab Flughafen an den Kursort

  • EF Group Leader verfügbar 24h pro Tag während des ganzen Kurses inkl. Anund Abreisetag

  • Lehrmittel

  • Aktivitäten und Exkursionen (s. Destinationsseiten)

  • Online Vorund Nachkurs für bis zu drei resp. sechs Monate nach Kursende (für Englisch-Sprachkurse)

Der Kurspreis setzt sich zusammen aus den Unterrichtskosten (40%) und den Organisationsund Unterkunftskosten (60%). Die inbegriffene Unterkunft, Verpflegung und andere Dienstleistungen variieren je nach Kursort und Kursart. Für weitere Informationen verweisen wir auf die jeweiligen Kursortseiten.

Nicht im Kurspreis  inbegriffen sind:

  • Anmeldegebühr

  • Reiserücktrittsschutz

  • EF Unterrichtsmaterial (ausser All-Inclusive-Reise)

  • Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel vor Ort als auch der Transfer vom Flughafen zur Unterkunft und zurück (Transfer inbegriffen bei All-Inclusive-Reise)

  • Essen ausserhalb der inbegriffenen Mahlzeiten

  • Internet/WiFi im Homestay oder EF Residenz

  • EF kann nach Vereinbarung einen individuellen Zahlungsplan anbieten, der dann anstelle desGebühren für offizielle Sprachexamen (Fakultative Aktivitäten sowie Sportoptionenz.B. TOEFL, Cambridge English, etc.)

  • Kreditkartengebühren

EF Unterrichtsmaterial (für personalisierte Reisen)

Das Unterrichtsmaterial ist im Kurspreis nicht inbegriffen. Dieses wird Ihnen wie folgt verrechnet:

Für englischsprachige Kursorte:

  • 1-6 Wochen: CHF 55.-

  • 7-12 Wochen: CHF 95.-

*weitere 6 Wochen je CHF 50.-

  • Course Literature Exam: CHF 65.-

Für alle übrigen Kursorte:

  • 1-9 Wochen: CHF 80.-

  • 10-18 Wochen: CHF 145.-

*weitere 6 Wochen je CHF 50.-

Für gewisse SPIN Fächer können zusätzliche Kosten für Kursmaterial anfallen.

Unterkunft

Die Unterkunft ist gemäss den Angaben auf den Kursortseiten in den Kurspreisen enthalten. An allen Destinationen steht die Unterkunft einen Tag vor Kursbeginn bis einen Tag nach Kursende zur Verfügung. Internetzugang in der Unterkunft ist nicht garantiert. Sollten Sie früher anoder später abreisen, können zusätzliche Unterkunftskosten entstehen. EF behält sich das Recht vor, jederzeit vor Ankunft des Teilnehmers die in der Buchungsbestätigung vorgesehene Unterkunft am Zielort zu ändern, falls dies durch Umstände notwendig wird, die ausserhalb des Einflussbereiches von EF liegen (wie z.B. Veränderungen der Gastfamilie oder der Studentenunterkünften, Umwelteinflüsse etc.). Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass EF aufgrund der lokal bestehenden Verfügbarkeiten nicht in jedem Fall eine vollständig der Buchungsbestätigung entsprechende Ersatzlösung zur Verfügung stellen kann; dies ist auch dann der Fall, wenn eine Änderung der Unterkunft aus den genannten Umständen nach Programmbeginn notwendig wird. EF sichert in jedem Fall zu, dass dem Teilnehmer zumindest eine Standard-Unterkunft (Gastfamilie und Mehrbettzimmer) zur Verfügung gestellt wird. Hat eine solche Änderung der Unterkunft eine Preiserhöhung zur Folge, ist diese vom Teilnehmer zu tragen; sollte EF dem Teilnehmer aus den genannten Gründen einen zusätzlichen Betrag belasten, welcher eine Preiserhöhung von mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises zur Folge hätte, kann der Teilnehmer entsprechend Ziff. 24 dieser AGBs innert sieben Tagen vom Vertrag zurücktreten. Führt die Ersatzlösung zu tieferen Kosten, erfolgt eine Rückerstattung an den Teilnehmer im Umfang der Kostenreduktion. Wird aufgrund des Verhaltens des Teilnehmers nach Beginn des Programms im Rahmen der lokal bestehenden Verfügbarkeiten ein Wechsel der Unterkunft notwendig, trägt der Teilnehmer sämtliche damit verbundenen Zusatzkosten; vorbehalten bleiben die Bestimmungen gemäss Ziff. 12 und 24 der AGBs.

Kombinierte Kranken- und Reiseversicherung

Alle Teilnehmer müssen über einen Reiseversicherungsschutz verfügen. EF hat eine massgeschneiderte Gruppen-Reiseversicherung mit der Versicherungsgesellschaft Erika Insurance Ltd. (oder mit einer alternativen Versicherungsgesellschaft, wie in der jeweiligen Versicherungspolice definiert) deren Versicherungsnehmer EF Education First Ltd ist. Die Versicherung beinhaltet Deckung bei Krankheit/Unfall, Rückführung, Kursunterbruch, Diebstahl, Verspätungen und Haftpflicht. Die vollständigen Versicherungsbedingungen können unter www.erikainsurance.com eingesehen werden.

Diese Reiseversicherung wird mit der Buchung abgeschlossen und ist Teil des Gesamtbetrags, der dem Teilnehmer in Rechnung gestellt wird. Teilnehmer, die auf diesen Versicherungsschutz verzichten wollen, müssen nachweisen, dass ein anderer Versicherungsschutz besteht und das Dokument «Nachweis zum Versicherungsschutz» ausfüllen. Dazu muss EF eine Kopie, der in englischer Sprache verfassten, alternativen Versicherungspolice spätestens bis zu 15 Tage vor dem Fälligkeitsdatum der Endrechnung vorgelegt werden. In diesem Fall wird der Wert der Krankenund Reiseversicherung von der Rechnung abgezogen.

In Australien schreibt die Regierung zusätzlich den Abschluss einer lokalen Krankenversicherung vor. EF bietet den Teilnehmern, die nach Australien reisen, an, die Krankenversicherung, die für das benötigte Visum erforderlich ist, über EF zu erwerben.

Medizinische Formalitäten

Die Eltern oder Erziehungsberechtigten von Teilnehmern unter 18 Jahren (unter 19 Jahren für Vancouver, Kanada) sind verpflichtet, einen Haftungsausschluss zu unterschreiben.

Der Teilnehmer kann unter Umständen aufgefordert werden, einen Nachweis über erfolgte Impfungen erbringen zu müssen und muss für die Dauer des Programms in guter geistiger und körperlicher Verfassung sein. EF behält sich vor, Teilnehmer auf eigene Kosten ins Heimatland zurückzuführen, wenn dies aus Gründen der psychischen oder physischen Gesundheit erforderlich ist. Für solche Abbrüche gilt der Abschnitt „Rücktritt nach Kursbeginn“. Die Kurse sind für Teilnehmer mit eingeschränkter Mobilität geeignet, sofern sie sich selbständig bewegen und an den möglichen Aktivitäten je nach Reiseziel und Verfügbarkeit teilnehmen können.

Reiserücktrittsschutz

Der obligatorische und nicht rückerstattbare

Reiserücktrittsschutz zum Preis von CHF 95 deckt die Annullationskosten vor Abflug im Falle von Krankheit oder Unfall des Kursteilnehmers oder im ernsthaften Krankheitsfall eines direkten Familienmitgliedes. In jedem Fall ist die Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 10 Tagen erforderlich. EF gewährt Ihnen alle geleisteten Zahlungen mit Ausnahme der Versicherungsprämie und der Anmeldegebühr zurück. Die Flugkosten sind von diesem Schutz ausgeschlossen. Der Reiserücktrittsschutz kann bis zu 7 Tage nach der Buchung hinzugefügt oder entfernt werden, danach ist keine Änderung mehr möglich.

Flughafentransfer (für personalisierte Reisen)

Den Preis für den Transfer von oder zum Flughafen finden Sie auf der jeweiligen Kursortseite. Dieser beinhaltet die Kosten für Organisation, Abholung und Transport. Der Transfer wird zwischen 07.00 und 21.00 Uhr Ortszeit am Tag vor Kursstart angeboten. Für Transfers ausserhalb dieser Zeiten behält sich EF vor, Zusatzkosten zu verrechnen. Falls mehrere Teilnehmer gleichzeitig abgeholt werden, kann es zu Wartezeiten kommen. EF übernimmt keine Verantwortung für Verspätungen bei der Abholung aufgrund von Verkehr, Unfall oder Strassenbauarbeiten.

Umbuchungsgebühren

Bei allfälligen Umbuchungen Ihrerseits, wie z.B. Änderungen des Kursortes, des Kursbeginns, des Kursendes (Verkürzungen), der Kursart oder der Unterkunft stellt EF eine Gebühr in Rechnung. Die Gebühr beträgt CHF 100 bei Umbuchungen 60 oder mehr Tage vor ursprünglich geplantem Kursstart und CHF 250 bei Umbuchungen weniger als 60 Tage vor geplantem Kursstart. Bei einer Anpassung des Kurses nach dem Kursstart wird eine Gebühr von CHF 100 verrechnet. Für eine Verlängerung des Kurses werden keine Umbuchungsgebühren verrechnet. Bei einem Wechsel an einen Kursort oder in eine Kursart mit tieferen Preisen wird die Preisdifferenz nicht an den Teilnehmer zurückerstattet. EF behält das Recht, bis zu 20 Tage vor Kursstartdatum Änderungen der Destination, Kursart, des Startdatums und der Unterkunftsart vorzunehmen.

Bei All-Inclusive-Reisen sind Umbuchungen bis zu 61 Tage vor dem Kursstart gegen eine Gebühr von CHF 100 möglich.

60 oder weniger Tage vor Abreise wird eine Umbuchung wie eine Stornierung und erneute Buchung behandelt.

Rücktritt vor Programmbeginn

Der Teilnehmer kann seinen Kurs jederzeit vor Kursbeginn gemäss untenstehenden Konditionen stornieren. Müssen Sie vor Antritt des Programms vom Vertrag zurücktreten, haben Sie dies jedoch bis Freitag 17 Uhr vor Abreise mittels schriftlicher

Anzeige, adressiert an den Veranstalter, Ihrem EF Büro mitzuteilen, um Anrecht auf die Rückerstattung der Transferkosten zu haben. Das Widerrufsrecht gilt nicht für den Kauf des Programms.

In allen Fällen werden die Anmeldegebühr,

Reiserücktrittsversicherung sowie etwaige Kreditkartengebühren nicht zurückerstattet.

Bei einer Stornierung nach bereits erfolgter Umbuchung betragen die Stornierungsgebühren mind. den Betrag, den sie zum Zeitpunkt der Umbuchung des ursprünglich gebuchten Kurses betragen hätten.

Für personalisierte Reisen:

  • Erfolgt der Rücktritt 61 Tage oder mehr vor Programmbeginn, werden 20% des Kurspreises (Unterrichts-, Organisations- und Unterkunftskosten) fällig

  • Erfolgt der Rücktritt 60 bis 31 Tage vor Programmbeginn, werden 40% des Kurspreises (Unterrichts-, Organisations- und Unterkunftskosten) fällig

  • Erfolgt der Rücktritt 30 bis 8 Tage vor Programmbeginn, werden 60% des Kurspreises (Unterrichts-, Organisations- und Unterkunftskosten) fällig

  • Erfolgt der Rücktritt weniger als 7 Tage vor Programmbeginn, werden 100% des Kurspreises (Unterrichts-, Organisations- und Unterkunftskosten) fällig.

Diese Beträge umfassen allfällig entstandene Kosten hinsichtlich Vorauszahlung der Unterkunft und anderen Dienstleistungen.

Für All-Inclusive-Reisen

  • Erfolgt der Rücktritt 61 Tage oder mehr vor Programmbeginn, werden 20% des Kurspreises (Unterrichts-, Organisations- und Unterkunftskosten) fällig

  • Erfolgt der Rücktritt 8 bis 60 Tage vor Programmbeginn, werden 60% des Kurspreises (Unterrichts-, Organisations- und Unterkunftskosten) fällig

  • Erfolgt der Rücktritt 7 oder weniger Tage vor Programmbeginn, werden 100% des Kurspreises (Unterrichts-, Organisations- und Unterkunftskosten) fällig.

Diese Beträge umfassen allfällig entstandene Kosten hinsichtlich Vorauszahlung der Unterkunft und anderen Dienstleistungen.

Verspäteter Kursantritt oder Nichterscheinen zum Kurs

Bei verspäteter Anreise findet keine Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen statt. Bei Nichterscheinen gelten die gleichen Rücktrittsbedingungen wie bei einer kurzfristigen Stornierung.

Wenn ein von EF akzeptierter Teilnehmer in die Vereinigten Staaten mit einem Studentenvisum auf Basis eines von EF ausgestellten I-20 Visumsformulars einreist und danach das Programm vor dem Startdatum des regulären Unterrichts abbricht oder nie zum Unterricht erscheint, berechnet EF gemäss den oben genannten Bedingungen mindestens 60% der Kursgebühr und des Unterkunftszuschlags.

Veränderungen durch EF vor Programmbeginn

EF behält sich das Recht vor, bis zu 20 Tage vor Programmbeginn Programmänderungen vorzunehmen. Falls EF grössere Änderungen machen muss, wird der Teilnehmer über diese Änderungen sowie die möglicherweise damit verbundenen Kosten informiert. Sollten diese Änderungen nicht unter Ziff. 24 dieser AGBs fallen, kann der Teilnehmer innert sieben Tagen nach Erhalt dieser Informationen:

  • die Programmänderungen akzeptieren

  • zum Zeitpunkt der Programmänderungen ein Ersatzprogramm von EF eines ähnlichen Standards akzeptieren (beinhaltet auch Online-Lektionen)

  • das Programm kostenfrei (abzüglich Anmeldegebühr und Rücktrittsversicherung) stornieren

Falls der Teilnehmer EF nicht rechtzeitig über seine Entscheidung bzgl. oben genannter Optionen informiert, wird angenommen, dass der Teilnehmer die Programmänderungen akzeptiert hat.

Änderungen/Verlängerung/ Unterbrechung des Programms nach Programmantritt

Eine nachträgliche Verlängerung des Kurses sowie der Unterkunft ist in vielen Fällen möglich. EF gibt hierfür im Voraus aber keine Zusicherung ab. In jedem Fall ist eine neue Vereinbarung zwischen Teilnehmer und EF erforderlich. Wird eine Programmänderung vereinbart, stellt EF die zusätzlichen Unterrichts– sowie Unterkunftskosten in Rechnung. Wünscht der Teilnehmer einen Wechsel in einen Kurs mit weniger Lektionen oder an eine günstigere Destination erfolgt keine Rückerstattung.

Unterbrechungen des gebuchten Programms (Ferien und Pausen) sind dem zuständigen EF Büro in der Schweiz schriftlich mindestens 4 Wochen vor Ferienbeginn mitzuteilen. In diesem Falle werden dem Teilnehmer die Kosten für die Unterkunft, sofern diese nicht benutzt wird, anteilsmässig zurückerstattet. Die Umbuchungsgebühr für eine Änderung des Programms oder eine angemeldete Unterbrechung beträgt CHF 100.-. Kursgelder und sonstige Gebühren werden unter keinen Umständen (auch nicht anteilsmässig) zurückerstattet. In gewissen Ländern ist eine Unterbrechung des Programms aus visumtechnischen Gründen nicht möglich. Das EF Büro oder die EF Schule kann hierzu Auskunft geben.

Abbruch des Programms

Ein vorzeitiger Austritt aus dem Kurs muss der Schule oder EF Schweiz schriftlich mitgeteilt werden und es muss vor Ort ein Kursänderungsdokument unterzeichnet werden. Allfällige Rückerstattungen erfolgen durch EF in der Schweiz in Schweizer Franken. Als Abbruchdatum wird immer der Samstag der Woche, in der der Teilnehmer zuletzt am Unterricht teilgenommen hat, definiert. In den USA erfolgt der Programmabbruch automatisch, wenn ein Teilnehmer den Unterricht 30 aufeinander folgende Tage nicht besucht hat. Die Endabrechnung erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Preise für die effektiv konsumierte Dauer des Sprachaufenthaltes; allfällige Rabatte ab einer gewissen Mindestdauer des Sprachaufenthaltes können nicht mehr gewährt werden, wenn diese Mindestdauer durch den vorzeitigen Abbruch nicht mehr erreicht wird.

EF erachtet eine Woche als vollständig, sobald der Teilnehmer mindestens einen Tag an der Schule anwesend war.

Für alle Programme ausserhalb der USA

  • Für einen vorzeitigen Austritt gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen für Kurse bis und mit 11 Wochen und von 8 Wochen für Kurse ab 12 Wochen Kursdauer.

  • Eine vollumfängliche Kostenrückerstattung erfolgt pro rata* nur für die Zeitabschnitte, welche über die Kündigungsfrist hinausgehen. Bei einem Abbruch des Programms aufgrund von Verstössen des Teilnehmers gegen die Regeln von EF in Bezug auf Disziplin und/oder Anwesenheitspflicht sowie gegen geltendes Recht des Gastlandes ist EF nicht verpflichtet, dem Teilnehmer Kosten zurückzuerstatten.

Für alle Programme in den USA

  • Erfolgt der Programmabbruch vor der Halbzeit des Kurses (vor 50% der totalen Kurslänge):

  • Für Kurse bis und mit 11 Wochen Kursdauer:

  • EF behält die Kurskosten für die ersten 4 Wochen und erstattet die Unterrichtskosten für die nicht genutzten Wochen.

  • Für Kurse ab 12 Wochen Kursdauer: EF behält die Kurskosten für die ersten 6 Wochen und erstattet die Unterrichtskosten für die nicht genutzten Wochen.

  • Erfolgt der Programmabbruch nach Halbzeit des Kurses (nach 50% der totalen Kurslänge), erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung. Zusatzkosten, wie z.B. Anmeldegebühr, Versicherungen, Transferkosten oder Kursmaterial sind nicht erstattungsfähig.

  • Allfällige Rückerstattungen für Kurse in den USA erfolgen durch EF in der Schweiz in Schweizer Franken innert 45 Tagen nach Programmabbruch.

*Pro Rata: (Bsp. Wird ein 24-wöchiges Programm nach 12 Wochen beendet, so wird gemäss eines 12-Wochen-Kurses die mögliche Erstattung berechnet, nicht auf Basis eines 24-Wochen-Kurse, da die Kosten nicht linear verteilt sind.)

Offizielle Feiertage

An offiziellen Feiertagen im Gastland findet kein Unterricht statt. Ausfallende Stunden werden nicht kompensiert und es erfolgt keine Rückerstattung. Die offiziellen Feiertage können je nach Gastland unterschiedlich ausfallen. Die gebuchte Unterkunft steht auch an Feiertagen zur Verfügung.

Unterricht und Anwesenheitspflicht

Der Unterricht findet in der Regel blockweise zwischen 8:00 und 20:00 statt. An einigen Schulen wird auch am Samstag unterrichtet. EF Sprachlektionen dauern 40 Minuten.  Oft werden zwei Lektionen in Blöcken von 80 Minuten unterrichtet (2x40 Minuten).

Es besteht eine Anwesenheitspflicht von mindestens 80%. Sollte der Teilnehmer unter diese Anwesenheitspflicht fallen, behält sich EF das Recht vor, am Schluss des Kurses kein Kurszertifikat auszustellen.

Sprachlevels, Wahlfächer (SPINS) und Vorlesung

EF bietet verschiedene Sprachlevels gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen an. Jeder Teilnehmer muss vor Kursbeginn den Einstufungstest auf EF Campus Connect ablegen. Anhand dessen wird er in ein geeignetes Sprachlevel eingeteilt. Bei weniger als 5 eingeteilten Teilnehmern pro Sprachlevel behält sich EF das Recht vor, Teilnehmer verschiedener Sprachlevels zusammenzulegen. Das Angebot der verfügbaren Wahlfächer (SPINS) und Vorlesungen variiert je nach EF Schule und kann sich jederzeit verändern, sowie online als auch offline angeboten werden.

Examenskurse

Um an einem Examenskurs teilnehmen zu können, muss der Kandidat im Einstufungstest ein entsprechendes Ergebnis erreichen. Sollte dies nicht geschehen, bzw. zu wenig Teilnehmer am Examenskurs teilnehmen können, wird der Teilnehmer dem Testergebnis entsprechenden Kurs zugeteilt oder wird an einem Intensivkurs teilnehmen. Daher sind die Kurstermine von Examenskursen nicht verbindlich. Prüfungen werden offiziell seitens des Cambridge Instituts durchgeführt, deren Termine je Kursort variieren können. Die Prüfungsgebühr ist nicht im Kurspreis inbegriffen. Um von der Examensgarantie profitieren zu können, müssen Teilnehmer eine Anwesenheit von mind. 90% im Examenskurs haben.

EF Lernerfolgsgarantie (für personalisierte Reisen)

Teilnehmer, die von der EF Lernerfolgsgarantie Gebrauch machen, müssen, mit Ausnahme der Unterrichtskosten, selbständig für alle zusätzlichen Kosten, wie z.B. Unterkunft, Verpflegung, Transfer, Visa etc. aufkommen. Sollte ein Teilnehmer aufgrund visumsregulatorischer Vorschriften nicht von der EF Lernerfolgsgarantie Gebrauch machen können, hat er die Möglichkeit, nach seiner Rückkehr online auf EnglishLive.com an lehrergeleiteten Unterrichtsstunden teilzunehmen.

EF Praktikumsprogramm oder Volontariat

Im unbezahlten EF Praktikum oder Volontariat sind die Vorbereitung sowie max. 100 Stunden Praktikums– oder VolontariatsErfahrung enthalten. Die Verfügbarkeit dieser Programme ist von Visaregulationen abhängig und kann nicht garantiert werden. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem EF Büro.

Flugbuchungen und All-Inclusive-Reise

EF ist Vermittler von Flugreisen und vermittelt diese als Einzelleistung. EF übernimmt keinerlei Haftung für Ansprüche, die auf Flugarrangements zurückzuführen sind.

Es gelten die AGBs und Konditionen der Fluggesellschaft. Allfällige Ansprüche müssen ausschliesslich an die Fluggesellschaft gerichtet werden. Bei Umbuchungen, Verspätungen oder Annullationen gelten die Konditionen der gebuchten Fluggesellschaft, d.h. es können bis zu 100% des Ticketpreises verrechnet werden. EF behält sich das Recht vor, Preisänderungen für Flughafentaxen oder andere Gebühren auf den Teilnehmer abzuwälzen.

All-Inclusive-Reisen beinhalten einen EF Gruppenbegleiter, Flughafentransfer zur Residenz sowie ggfs. den Flug. Mindestgrösse der Gruppe umfasst 17 Teilnehmer. Kleinere Gruppen können bei EF gebucht werden, jedoch behält sich EF vor, bis einschliesslich 10 Tage vor Abreise, diese All-InclusiveReise abzusagen und dem Teilnehmer eine Alternative anzubieten.

Reisepass, Visum, Einreisevorschriften und andere Bestimmungen

Ein Visum ist oft Bedingung, um einen Sprachkurs im Ausland zu besuchen. EF hilft bei der Visumseinholung und stellt die wichtigsten Unterlagen bereit. Der Teilnehmer ist alleinig verantwortlich für die Einhaltung der jeweils gültigen Pass-, Visums-, Devisen-, Zollund Impfbestimmungen. EF schliesst jede Haftung für hieraus entstehende Umtriebe und Mehrkosten aus. Die Visumseinholung braucht Zeit und kann mehrere Wochen beanspruchen. Falls ein Teilnehmer gegen Visumrichtlinien verstösst, hat EF das Recht, den Teilnehmer bei den zuständigen Behörden zu melden.

Wesentliche Vertrags- oder Preisänderungen

EF muss sich das Recht vorbehalten, in Ausnahmefällen die vereinbarten Preise nach Vertragsabschluss vor Abreise zu ändern. Dies kann namentlich in folgenden Fällen notwendig werden: Änderungen von Gebühren, öffentlichen Abgaben, Steuern oder Wechselkursänderungen. EF behält sich ausserdem das Recht vor, den Preis im Falle von Steuererhöhungen oder einer Kosteninflation im Zielland zu ändern.

Eine allfällige Preisänderung aufgrund von Wechselkursänderungen erfolgt auf Kurs-, Unterkunft- und Transferkosten sowie auf bereits gebuchte Freizeitaktivitäten.

Die Angaben dieses Kursprogrammes sowie der Wechselkurs (Quelle Bloomberg) entsprechen dem Stand bei Drucklegung (2024-06-27). Dieser Prospekt und die darin enthaltenen Preise haben Gültigkeit, bis eine neue Version online veröffentlicht wird. Die Berechnung eines Währungszuschlags erfolgt gemäss den aktuellen Wechselkursen 4560 Tage vor dem 1. Tag des Abreisemonats. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, haben Sie das Recht, innert sieben Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten und die Rechte gemäss Artikel 7 des Pauschalreisegesetzes auszuüben.

Programmänderungen: EF ist berechtigt, das vereinbarte Programm in zwingenden Fällen zu ändern oder abzusagen. Bei einer Absage oder einer wesentlichen Programmänderung können Sie innert sieben Tagen nach Mitteilung der Änderung vom Vertrag zurücktreten und die Rechte gemäss Artikel 7 des Pauschalreisegesetzes ausüben. Ist EF gezwungen, das vereinbarte Programm wegen Ereignissen höherer Gewalt, Streik, kriegerischen Ereignissen, Terror, einer Pandemie oder behördlicher Massnahmen abzusagen oder das Programm wesentlich zu ändern, bieten wir Ihnen nach Möglichkeit ein gleichwertiges Ersatzprogramm (dies kann auch ein Online Programm sein). Weitere Ansprüche uns gegenüber, insbesondere Rückerstattungen oder Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Vorzeitiger Abbruch durch EF

EF ist zum Rücktritt berechtigt, wenn ein Teilnehmer die ordnungsgemässe Durchführung des Studienprogramms wiederholt nachhaltig stört oder trotz Mahnung nachhaltig gegen die Schulvorschriften oder Vorschriften des Gastlandes verstösst. Eventuelle Mehrkosten einer vorzeitigen Rückreise gehen zu Lasten des Teilnehmers. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können in diesem Fall bei Kursen ausserhalb der USA nicht erstattet werden.

Beanstandungen

Zeitpunkt der Beanstandung: Sollte der Aufenthalt nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen oder sollten Unregelmässigkeiten auftreten, sind Sie verpflichtet, dem Schulsekretariat und EF in der Schweiz unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Im Unterlassungsfall entfällt eine Haftung von EF.

Folgen der Beanstandung: Im Falle einer gerechtfertigten Beanstandung und sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, wird EF versuchen, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Sorgen Sie selbst für Abhilfe, tun Sie dies auf eigene Kosten und Gefahr.

Disziplin

Alle Schüler müssen sich an den lokalen Verhaltenskodex der Schule halten. Schüler, die sich an illegalen Aktivitäten oder Verhaltensweisen beteiligen, die das Lernumfeld absichtlich stören oder Eigentum von EF, Unterkunftsanbietern oder Mitschülern beschädigen, werden vom Programm ausgeschlossen oder suspendiert und der Schüler muss EF entschädigen und von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf solche Schäden freistellen. Die Kursgebühr und andere Gebühren werden nicht zurückerstattet, es sei denn, die örtlichen Akkreditierungsregeln schreiben etwas anderes vor.

Haftung/Personenschäden

EF ist nicht haftbar oder verantwortlich für Verluste, Schäden, Unannehmlichkeiten, Leistungsverzögerungen oder Leistungsausfälle im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die ausserhalb des Einflussbereichs von EF liegen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf: Feuer, Naturkatastrophen, staatliche Massnahmen, Demonstrationen oder zivile Unruhen, kriminelle, terroristische oder drohende terroristische Aktivitäten jeglicher Art, Pandemien oder Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit, fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen von Dritten oder andere Ursachen, die ausserhalb des direkten Einflussbereichs von EF liegen. Diese Bedingungen haben keinen Einfluss auf Ihre Rechte, die durch die Verbraucherschutzgesetze in Ihrem Heimatland definiert sind.

EF ist verpflichtet, behördliche Massnahmen, wie z.B. Rückführungen, Quarantäneund Isolationsanordnungen, zu befolgen.

Entsprechend kann EF verpflichtet sein, das Programm und die Bedingungen des Aufenthalts kurzfristig anpassen zu müssen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von EF, seinen verbundenen Unternehmen, deren Geschäftsführern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern und Partnern in Bezug auf Verluste, die durch Fahrlässigkeit, Vertragsbruch oder anderweitig entstehen, unter allen Umständen auf den vollen Betrag beschränkt, der an EF für den jeweiligen Kurs gezahlt wurde. Diese Unternehmen und Personen haften unter keinen Umständen für indirekte Verluste oder Folgeschäden.

Zusätzliche Informationen und spezifische Gesetze für Teilnehmer in Australien,Neuseeland, British Columbia (Kanada) und Singapur

Teilnehmer von Kursen in oben genannten Kursorten erhalten spezielle Geschäftsbedingungen, welche die vorliegenden Geschäftsbedingungen ergänzen.

Rabatte/Spezialangebote

Ihr Anspruch auf einen gewährten Rabatt verfällt bei Änderung, Unterbrechung oder Abbruch des Programms. Differenzen zum Originalpreis werden dem Teilnehmer verrechnet.

Spezialangebote sind zeitlich begrenzt und nicht mit anderen Angeboten oder Gutscheinen kumulierbar. Die Konditionen zu aktuellen Angeboten finden Sie auf www.ef.com oder bei Ihrem lokalen EF Büro.

Gratisflug

  • Das Spezialangebot Gratisflug ist gebunden an einen Mindestaufenthalt von 12 Wochen Intensivoder Examenskurs. Der Flug (Hinund Rückflug ab/bis Schweizer Flughafen) wird in diesen Fällen bis zu folgenden Maximalbeträgen übernommen:

  • Australien/Neuseeland: CHF 1500.-,  Europa: CHF 300.-, Übrige Länder: CHF 1000.-

  • Sollte der Flug mehr als diese Freiflugbeträge kosten, übernimmt EF den oben angegebenen Betrag. Die von EF übernommenen Flugkosten werden dem Teilnehmer vollumfänglich belastet, falls die Kursart gewechselt wird oder der Sprachaufenthalt durch frühzeitigen Abbruch weniger als 12 Wochen Gesamtdauer aufweist. Der Gratisflug muss zwingend über EF gebucht werden. Das Angebot kann jederzeit widerrufen werden. Diese Spezialangebote sind nicht mit weiteren Angeboten kumulierbar.

EF Campus Credits

Sofern der Teilnehmer nach Kursende noch nicht verwendete EF Campus Credits in einem Wert von mehr als CHF 20 auf dem Konto hat, werden die EF Campus Credits, welche die CHF 20 übersteigen, nach Kursende rückerstattet. Eine Gebühr von CHF 20 wird für die Rückerstattung verrechnet. Teilnehmer, welche innerhalb von 12 Monaten einen neuen EF Kurs besuchen, können den vollen Wert der nicht verwendeten EF Campus Credits auf den neuen Kurs übertragen.

Fotound Filmmaterial

Mit der Zustimmung dieser AGBs gewährt der Teilnehmer EF das Recht, sämtliche durch EF während des Aufenthaltes produzierten Film-, Fotound Audioaufnahmen, ohne weitere Rücksprache, für eigene Zwecke zu nutzen. Der Teilnehmer wird vor jeder Aufnahme solchen Materials um Zustimmung gebeten.

Der Student erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm erstelltes Kursmaterial, wie z. B. Aufsätze, in anonymisierter Form für Forschungszwecke verwendet werden darf.

Persönliche Angaben

Ihre persönlichen Angaben werden von EF in erster Linie zur Organisation Ihres Aufenthaltes (inkl. Versicherungen, Marketingund sonstige Dienstleistungen) innerund ausserhalb der EU/EWR/Schweiz, zur Bereitstellung des Kundenservices und zur Einhaltung der vereinbarten Vertragsleistungen verarbeitet. Unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen können Ihre Daten mit Tochtersowie Partnerunternehmen und Versicherungen innerund ausserhalb der EU/EWR/Schweiz geteilt werden. EF archiviert die persönlichen Angaben gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Sollten Fragen dazu bestehen oder wünschen Sie eine Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten, kontaktieren Sie bitte EF Education First Ltd, Selnaustrasse 30, 8001 Zürich oder verwenden Sie das Formular unter www. efswiss.ch/de/legal/privacy-policy. Die kompletten EF Datenschutzrichtlinien finden Sie unter  www.efswiss.ch/de/legal/privacy-policy.

Prospektänderung und Tippfehler

EF behält sich das Recht vor, Angaben in den Prospekten sowie in anderen Informationsbroschüren zu ändern und ist nicht gebunden durch offensichtliche Ungenauigkeiten.

Sanktionierte Personen  oder Gebiete

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Buchung des Kurses seine offizielle, registrierte Wohnsitzadresse anzugeben. Der Teilnehmer sichert zu und gewährleistet, dass weder der Teilnehmer noch einer seiner unmittelbaren Familienangehörigen unter Sanktionsgesetzen aufgeführt, gesperrt oder anderweitig identifiziert ist oder an Transaktionen beteiligt ist, die durch Sanktionsgesetze verboten sind. Wenn die Erfüllung dieser Geschäftsbedingungen (ganz oder teilweise), nach dem alleinigen Ermessen von EF, einen Verstoss gegen ein für EF geltendes Sanktionsgesetz darstellen würde, hat EF das Recht, (i) seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht zu erfüllen und ist nicht verpflichtet, eine Forderung aus dieser Vereinbarung zu begleichen, soweit eine solche Zahlung EF einer Sanktion, einem Verbot, einer Strafe oder einer Beschränkung nach einem geltenden Sanktionsgesetz aussetzen würde, und (ii) diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne für direkte oder indirekte Schäden gegenüber dem Teilnehmer zu haften.

Veranstalter und Gerichtsbarkeit

Alle Programme werden durch die EF Education First Ltd., mit Sitz an der Selnaustr. 30 in 8001 Zürich, Schweiz, organisiert und verkauft. Die EF Education AG, Selnaustr. 30, 8001 Zürich, Schweiz bewirbt den Verkauf der von EF organisierten Sprachkurse in der Schweiz. Die vorliegende Vereinbarung untersteht Schweizer Recht. Gerichtsstand für sämtliche Klagen aus dieser Vereinbarung sind die zuständigen Gerichte in der Schweiz. EF ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben, auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen oder abzutreten.

Version: 2025_ILSY_CHD_D1
Valid from: 2024-06-27 00:00